Schadensersatz

Wenn Sie sich mit einem rechtlichen Problem konfrontiert sehen, sparen Sie am Ende eher Zeit, Ärger und Geld durch eine Anwaltskonsultation.

Schadensersatz

Das Personenschadengesetz soll Personen entschädigen, die aufgrund eines Verschuldens einer anderen Person oder eines Unternehmens physisch oder psychisch verletzt wurden. Beispielsweise: Wenn Sie infolge eines Unfalls, der nicht Ihr Verschulden war oder nicht vollständig von Ihnen verschuldet wurde, verletzt wurden, sind Sie möglicherweise berechtigt, den Verantwortlichen auf Schadensersatz zu verklagen.

Ein Kläger in einem typischen Personenschadenanspruch könnte finanziellen Schadensersatz für: frühere und zukünftige medizinische Kosten als Folge der Verletzung anstreben, verlorene Löhne in der Vergangenheit und in der Zukunft aufgrund von Arbeitsunfähigkeit infolge von Verletzungen, frühere und zukünftige Schmerzen und Leiden als Folge der Verletzung, für einen früheren und zukünftigen Verlust des normalen Lebens infolge der Verletzung sowie wegen psychischer und emotionaler Belastung, die die Folge der Verletzung sein können.

Typische Ansprüche auf Körperverletzung beinhalten:
  • Kollisionen mit Automobilen und LKWs
  • Bauplatzverletzungen
  • Haftung des Eigentümers
  • Behandlungsfehler
  • Körperverletzung
  • Tierangriffe

Wenn Sie infolge eines Fehlverhaltens eines anderen verletzt wurden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Kontaktieren Sie mich heute damit ich für Sie eine unverbindliche Beratung einrichten kann!

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